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EU-Datenschutzgrund-Verordnung

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und damit auch in Deutschland. Nunmehr gelten verschärfte Anforderungen, insbesondere bei den so genannten Betroffenenrechten und der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Die DSGVO richtet sich an jeden, der außerhalb des rein pivaten Bereichs mit personenbezogenen Daten umgeht. (Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen).

Dies bedeutet, dass Institutionen / Unternehmen künftig jederzeit in der Lage sein müssen nachzuweisen, dass sie datenschutzkonform agieren.

Damit wird ab dem 25. Mai 2018:

  • eine ordentliche Dokumentation und
  • in mittleren und größeren Unternehmen, ein Datenschutz-Managementsystem notwendig und nachweispflichtig.

Außerdem erhöhen sich die Bußgelder und die Kontrollen werden zunehmen, da Personal in den Landesbehörden aufgebaut wird.

Wir haben unseren Mitglieder Quellen zu weiterführenden Informationen zusammengestellt:

Datenschutz_Praesentation_ecovis

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung im Tourismus - Merkblatt des DTV

Hilfsmittel zur Umsetzung der DGSVO

Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen besser zu informieren, hat die EU-Kommission ein neues Online-Tool ins Netz gestellt. Hier geht es zur Website.

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