
Corona-Hinweise für Gastgeber
17.03.20: Aktuelle Informationen des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Weitere Maßnahmen der Landesregierung
Aus einem Schreiben des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern vom 17. März 2020 gehen weitere Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hervor. Unter anderem gibt es eine Übersicht über neue Schließungs- und Öffnungsregeln im Einzelhandel, Auflagen für Gaststätten und Restaurants oder Hotels sowie über Regelungen zu touristischen Reisen in und nach Mecklenburg-Vorpommern.
Unter anderem wichtig:
- Läden, die die tägliche Versorgung sichersteller werden nicht geschlossen und dürfen auch sonntags geöffnet haben.
- Gaststätten und Restaurants dürfen nur zwischen 6 und 18 Uhr geöffnet haben.
- Gäste, die bereits angereist sind, müssen Ihren Urlaub bis zum 19. März 2020 beenden.
- Touristische Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt.
Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März bis einschließlich 19. April 2020.
100-Millionen-EURO-Soforthilfeprogramm
Unter anderem wichtig:
- Bestehende Bürgschafts- und Darlehensinstrumente werden flexibilisiert und vereinfacht.
- Die Landesregierung wird ein Landes-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen auflegen.
- Es wird eine Liquiditätsunterstützung für KMU und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 € eingeführt.