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24.03.20: Landesregierung beschließt MV-Fonds: Hilfspaket von 1,1 Mrd. Euro
Um den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Situation unter die Arme zu greifen, beschloss die Landesregierung heute das Einrichten eines Schutzfonds im Umfang von 1,1 Milliarden Euro. 700 Millionen Euro werden davon für Darlehen und Zuschüsse bereitgestellt während 400 Millionen Euro in eine Erweiterung der Bürgschaftsrahmen für Bankkredite fließen sollen.
Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen
Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern haben die Möglichkeit, einmalig einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer:
- 0 - 5 Arbeitnehmer: 9.000 €
- 6 - 10 Arbeitnehmer: 15.000 €
Soforthilfen für Kleinunternehmen - 125 Mio. Euro
Kleinunternehmen mit bis zu 49 Arbeitnehmern können einen gestaffelten einmaligen und nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von bis zu 40.000 Euro beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich auch hier nach der Anzahl der Arbeitnehmer:
- 11 - 24 Arbeitnehmer: 25.000 €
- 25 - 49 Arbeitnehmer: 40.000 €
Die Antragstellung erfolgt beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Den Antrag finden Sie hier.