
Corona-Hinweise für Gastgeber
02.04.20: Hinweise zur Soforthilfe der Ladesregierung
Bezüglich des Zuschusses im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern möchten wir Ihnen folgende Hinweise der Ratio Treuhandgesellschaft mbH weiter geben:
- Der zu beantragende Zuschuss ist kein Ausgleich für entgangene Einnahmen, sondern eine Unterstützung für die, die in den nächsten 3 Monaten Existenzschwierigkeiten haben.
- Jeder Antragsteller, sollte vorab eine Bedarfsrechnung für sich selber erstellen, damit die Zuschusshöhe begründet werden kann. Gestundete Beträge sind nicht in die Ermittlung des Liquiditätsengpasses der nächsten 3 Monate einzuberechnen. Zum Download finden Sie hier ein Berechnungsschema mit Beispielwerten sowie eine Excel-Vorlage zur Berechnung Ihrer eigenen Liquidität.
Sofern Sie die Voraussetzungen des Antrages nicht voll erfüllen, raten wir von einer pauschalen Beantragung ab.