
Corona-Hinweise für Gastgeber
17.04.20: Der TVR empfiehlt: Versicherungsschutz prüfen - Betriebsschließungsversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
sollten Sie über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, empfehlen wir Ihnen bei Ihrer Versicherung eine Schadenanzeige im Zusammenhang mit einer Corona / Covid-19 / SARS-CoV2 Epidemie und der daraus resultierenden Betriebsschließung zu machen.
Wir haben Informationen darüber, dass Versicherungen den Versicherten daraufhin eine Ablehnung oder eine Einmalzahlung anbieten. In einem bestimmten Fall sollte der Versicherte sich damit einverstanden erklären, dass mit Annahme der Zahlung unwiderruflich sämtliche, auch künftige Ansprüche aus der o.g. Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit einer Corona / Covid-19 / SARS-CoV2 Epidemie als endgültig und vollständig abgegolten sind.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Ansprüche ggf. deutlich höher sein könnten, als eine angebotene Einmalzahlung. Akzeptieren Sie eine Ablehnung nicht. Halten Sie ggf. Rücksprache mit einem Anwalt Ihres Vertrauens.