
Hinweise zum Coronavirus
Aktuelle Informationen für Gäste
Stand: 19. April 2021
Bund und Länder haben das deutschlandweite Verbot für private Urlaubsreisen voraussichtlich bis zum 11. Mai 2021 verlängert. Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind nicht gestattet. Auch Tagesreisen nach Rügen aus anderen Bundesländern sind derzeit untersagt.
Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper, Grundstückseigentümer, Bootseigner sowie Vertragsinhaber von Dauerverträgen für Ferienwohnungen und Hausboote aus anderen Bundesländern dürfen sich derzeit nicht in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Diejenigen, die sich bereits im Bundesland befinden, werden gebeten, bis einschließlich zum 23. April 2021 abzureisen.
Aktuelle Corona-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.
Mehr Informationen und die Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch auf der Seite des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern
https://www.auf-nach-mv.de/informationen-coronavirus.
Aktuelle Informationen für Gastgeber
14.04.2021: Testzentren und Testhelfer-Schulungen
Nach und nach eröffnen auf Rügen weitere Testzentren. Sobald auch Gäste wieder die Insel besuchen dürfen, werden die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Aus diesem Grund möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass auch privatwirtschaftliche Unternehmen Testzentren betreiben können. Hintergrundinformationen zu Anforderungen und Regelungen finden Sie hier: Handlungsleitfaden zur Einrichtung von Test-Zentren.
Für eine Kostenübernahme durch die Kassenärztliche Vereinigung muss eine Beauftragung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgen und eine Registrierung vorgenommen werden. Infos dazu finden Sie hier: KVMV | COVID-19 (Corona-Virus SARS-CoV-2): Informationsservice der KVMV für Einrichtungen und Unternehmen in MV
Wenn Sie als Gemeinde, Kurverwaltung oder Unternehmen ein Test-Zentrum ins Leben rufen möchten, wenden Sie sich bitte parallel neben der Anmeldung bei der Kassenärztlichen Vereinigung an das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen (corona-fragen@lk-vr.de).
Das DRK Rügen-Stralsund bietet Testhelfer-Schulungen an. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.drk-ruegen-stralsund.de/corona-testhelfer-schulung.html.
14.04.2021: Bestellung von Selbst- und Schnelltests für Unternehmer in MV
Unter https://mv-gegen-corona.de/test-informationen/ erhalten Sie Antworten zum Aufbau des Testsystems in MV. Außerdem können Sie dort ab sofort Schnell- und Selbsttests für Unternehmen bestellen. Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung hat angekündigt, dass Unternehmen ab nächster Woche dazu verpflichtet werden, Beschäftigten mindestens einmal pro Woche Corona-Tests anzubieten, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten.
Corona-Kooperationsbörse
Das Wirtschaftsministerium MV bietet mit der Corona-Kooperationsbörse eine kostenlose Plattform, auf der sich Unternehmen direkt vernetzen können. Dort können Schutzmaterialien, Dienstleistungen oder Tests angeboten oder von gut ausgestatteten Betrieben bezogen werden.
Mehr Informationen zur Kooperationsbörse finden Sie unter https://corona-kooperationsboerse-mv.de/.
Siegel "Mehr Sicherheit im Urlaubsland"
Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern und der DEHOGA MV haben gemeinsam das kostenfreie Siegel "Mehr Sicherheit im Urlaubsland" ins Leben gerufen. Damit machen sich die Gastgeber aus MV für den Gesundheitsschutz der Gäste, Bevölkerung und Mitarbeiter stark.
Alle Informationen zum Siegel "Mehr Sicherheit im Urlaubsland" finden Sie unter https://mv-gegen-corona.de/.
Bitte finden Sie auch weitere Branchen-Informationen des Landestourismusverbandes rund um die aktuellen Maßnahmen und Forderungen unter https://tourismus.mv/artikel/corona.
Corona-Landesverordnung bis 31.März 2021 veröffentlicht
Bund und Länder haben ein deutschlandweites Verbot für private Urlaubsreisen voraussichtlich bis zum 28. März 2021 verlängert. Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind nicht gestattet. Die aktuelle Landesverordnung finden Sie hier.
11.02.2021: Regelungen ab Februrar 2021
Bund und Länder haben ein deutschlandweites Verbot für private Urlaubsreisen voraussichtlich bis zum 28. März 2021 verlängert. Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind nicht gestattet.
21.01.21: Überbrückungshilfen III
Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte am 19. Januar 2021 eine Übersicht zur Überbrückungshilfe III.
Wer antragsberechtigt ist und welche Maßnahmen förderfähig sind, finden Sie in dieser Übersicht.
Mehr Informationen finden Sie in der dazugehörigen Anlage sowie in den näheren Erläuterungen zu den Überbrückungshilfen.
08.01.21: Regelungen ab Januar 2021
Touristische Reisen sowie Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern bleiben vorerst befristet bis zum 14. Februar 2021 untersagt.
02.12.20: Weihnachtsgäste 2020
Die neue Änderungsverordnung sieht vor, dass voraussichtlich bis zum 10. Januar 2021 keine Gäste aus touristischen Zwecken beherbergt werden dürfen.
02.11.21: Corona-Landesverordnung November 2020
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Landesverordnung vom 01. November 2020.
Bezüglich der An- und Abreiseregeln sieht die Landesregierung Folgendes vor:
- Neue Anreisen zu touritischem Zweck sind vom 02. November bis zum 30. November untersagt.
- Gäste, die sich am 2. November bereits in der Ferienunterkunft befinden, müssen nicht direkt am 02. November abreisen. Die Abreise muss bis einschließlich dem 05. November angetreten werden. Voraussetzung ist, dass die Buchung bis einschließlich dem 30. Oktober 2020 getätigt wurde.
- Gäste, die Ihren Aufenthalt erst ab dem 31. Oktober buchen, müssen am 02. November abreisen.
Da über viele Fälle in dieser Übergangszeit wieder individuell entschieden werden muss, bitten wir Sie, sich mit Ihren betroffenen Gästen in Verbindung zu setzen und gemeinsam zu einer Einigung im Umgang mit eventuell notwendigen Stornierungen zu kommen. Umbuchungen oder Gutscheine sind nach wie vor eine gute Möglichkeit, Ihre Einnahmen weitestgehend zu sichern und dem Gast zu signalisieren, dass er bald wieder herzlich willkommen ist.
13.10.20: Neue Allgemeinverfügung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat am 11. Oktober 2020 eine neue Allgemeinverfügung über die Gewährung von Befreiungen nach der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung erlassen. Befristet zum 22. Oktober 2020 sind folgende Personen vom Einreiseverbot befreit:
- "Personen, die für Anlässe nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen Anlässen zurückkehren, bei denen die Anwesenheit aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich ist;
- Personen, die weder ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, um in Mecklenburg-Vorpommern die Ehe zu schließen;
- Personen, die zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen zurückkehren. Familienangehörige sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich." (Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit)
25.06.20: Branchenplattform
Ab jetzt finden Sie alle aktuellen Informationen für Gastgeber rund um das Coronavirus und Reisen nach Rügen auf unserem Branchenportal.
26.05.20: Handlungsempfehlungen für Unterkunftsbetreiber bei Verdacht auf eine Covid-19 Infektion
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat eine Übersicht herausgegeben, wie Unterkunftsbetreiber bzw. Gäste handeln sollen, falls der Verdacht auf eine Covid-19 Infektion besteht.
19.05.20: Aushänge für Ihre Gäste
Um Ihre Gäste vor Ort auf die Hygienemaßnahmen aufmerksam zu machen, stellen wir Ihnen hier 3 Poster zur Verfügung, die Sie ausdrucken und sichtbar aufhängen können.
19:05.20: Verordnung der Landesregierung zum Übergang nach den Corona-Schutzmaßnahmen
Am 08. Mai 2020 hat die Landesregierung die erste Verordnung zum Übergang nach den Corona-Schutzmaßnahmen veröffentlicht. Am 13. Mai folgte dann die erste Änderung in der die Maßnahmen zu den Lockerungen der Reisebedingungen beschrieben werden.
20.04.20: Gesetz- und Verordnungsblatt #2 für Mecklenburg-Vorpommern
Am 17. April 2020 hat das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern das 2. Gesetz- und Verordnungsblatt herausgegeben. Unter anderem geht hieraus hervor, dass touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern bis einschließlich zum 10. Mai 2020 weiterhin nicht gestattet sind.
17.04.20: Tourismus in und nach der Corona-Krise - Lösungsskizze für einen Neustart in MV
Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, der DEHOGA MV und die PROJECT M GmbH haben gemeinsam ein Strategiepapier erstellt, welches als Grundlage für Diskussionen auf politischer Ebene dienen soll.
Ziel der Lösungsansätze ist es, die Wirtschaft und den Tourismus, nach erfolgreicher Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus, schnellstmöglich wieder einzusetzen. Das Strategiepapier versteht sich als "Living paper" und wird entsprechend der sich ergebenen Bedingungen im weiteren Verlauf kontinuierlich fortgeschrieben und angepasst.
17.04.20: Beschlussvorschlag des BUND
Der BUND hat einen Beschlussvorschlag zu den Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung des Covid 19-Epidemie erstellt.
In diesem wird eine Übersicht über die, von der Bundeskanzlerin und den RegierungschefInnen, vereinbarten weiteren Maßnahmen gegeben.
17.04.20: Der TVR empfiehlt: Versicherungsschutz prüfen - Betriebsschließungsversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
sollten Sie über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, empfehlen wir Ihnen bei Ihrer Versicherung eine Schadenanzeige im Zusammenhang mit einer Corona / Covid-19 / SARS-CoV2 Epidemie und der daraus resultierenden Betriebsschließung zu machen.
Wir haben Informationen darüber, dass Versicherungen den Versicherten daraufhin eine Ablehnung oder eine Einmalzahlung anbieten. In einem bestimmten Fall sollte der Versicherte sich damit einverstanden erklären, dass mit Annahme der Zahlung unwiderruflich sämtliche, auch künftige Ansprüche aus der o.g. Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit einer Corona / Covid-19 / SARS-CoV2 Epidemie als endgültig und vollständig abgegolten sind.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Ansprüche ggf. deutlich höher sein könnten, als eine angebotene Einmalzahlung. Akzeptieren Sie eine Ablehnung nicht. Halten Sie ggf. Rücksprache mit einem Anwalt Ihres Vertrauens.
14.04.20: Kopf über Wasser - Gutscheine für Kunden von morgen
"Kaufe heute Gutscheine für Unternehmen und Vereine, damit sie morgen noch für uns da sein können"
Unter diesem Slogan haben Schüler aus Rostock die Plattform kopfueberwasser.de ins Leben gerufen. Hier können sich lokale Unternehmen kostenfrei anmelden und Gutscheine an die Kunden von morgen verkaufen. Die Einnahmen gehen zu 100% an die Unternehmen selbst.
14.04.20: RettungsRingMV - neues Landesportal mit Corona-Hilfen für Unternehmen
Die kommunulan Wirtschaftsförderer Mecklenburg-Vorpommern haben sich zusammengeschlossen, um tagesaktuell über Unterstützungsprogramme und Kontakte für jede Unternehmensgröße zur Rettung aus der Corona-Krise zu informieren.
RettungsRingMV bietet eine Gesamtübersicht über die aktuellen Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten je nach Unternegmensyp.
09.04.20: Beantragen Sie Kurzarbeitergeld
Werte Mitglieder und Freunde,
in der Branche gehen Beispiele um, nach denen Touristiker ihre Belegschaft aufgrund der derzeitigen Situation schlagartig entlassen werden.
Gerade in einer Krise sollten alle Unternehmer und Führungskräfte Vorbildwirkung entfalten, sich ihre Verantwortung bewusst sein und jede erdenkliche Lösung zum Wohle des Unternehmens (das schließt alle Mitarbeiter ein) prüfen.
Nutzen Sie Instrumente wie das Kurzarbeitergeld.
(https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld)
Kein Mitarbeiter darf das Gefühl haben, allein im „Regen stehen gelassen zu werden!“.
Ich bitte Sie um größtmöglichen sensiblen Umgang.
Der Vorsitzende
02.04.20: WICHTIG - Neuer Antrag für Corona-Soforthilfe
Seit dem 1. April können auch mittelgroße Unternehmen (50 bis 100 Beschäftigte) einen Zuschuss der Corona-Soforthilfe in Höhe von bis zu 60.000 € beantragen.
Bitte beachten Sie, dass seitdem nur noch der aktualisierte Antrag vom Landesförderinstitut M-V akzeptiert wird.
Den neuen Antrag sowie weitere Informationen finden Sie hier.
02.03.20: Osterreiseverkehr - Beschluss der Bundesregierung
Auf einer Telefonkonferenz am 01. April 2020 haben die Bundeskanzlerin und die RegierungschefInnen der Länder beschlossen, dass BürgerInnen angehalten bleiben, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushaltes gemäß den absoluten Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
BürgerInnen bleiben aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche - auch zu Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
02.04.20: Hinweise zur Soforthilfe der Ladesregierung
Bezüglich des Zuschusses im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern möchten wir Ihnen folgende Hinweise der Ratio Treuhandgesellschaft mbH weiter geben:
- Der zu beantragende Zuschuss ist kein Ausgleich für entgangene Einnahmen, sondern eine Unterstützung für die, die in den nächsten 3 Monaten Existenzschwierigkeiten haben.
- Jeder Antragsteller, sollte vorab eine Bedarfsrechnung für sich selber erstellen, damit die Zuschusshöhe begründet werden kann. Gestundete Beträge sind nicht in die Ermittlung des Liquiditätsengpasses der nächsten 3 Monate einzuberechnen. Zum Download finden Sie hier ein Berechnungsschema mit Beispielwerten sowie eine Excel-Vorlage zur Berechnung Ihrer eigenen Liquidität.
Sofern Sie die Voraussetzungen des Antrages nicht voll erfüllen, raten wir von einer pauschalen Beantragung ab.
27.03.20: Weitere Informationen zu finanziellen Möglichkeiten bei Liquiditätsengpässen
In den letzten Tagen haben uns vermehrt Rückfragen zu Förderungsmöglichkeiten sowie zu weiteren Themen rund um die aktuelle Situation erreicht. Dazu haben wir Gespräche mit der Wirtschaftsförderung Vorpommern, der Sparkasse, der GSA und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geführt. Die folgenden Fragen können und möchten wir Ihnen hiermit beantworten.
Schritt 1: Liquiditätsplanung und Bitte um Stundung Ihrer Zahlungen
Grundsätzlich empfiehlt die Wirtschaftsförderung Vorpommern eine kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung zu machen, um den Überblick über Ihre finanziellen Mittel zu behalten und weitere Entscheidungen treffen zu können. Eine Liquiditäts-Checkliste für Unternehmen finden Sie hier. Außerdem wird im Falle von Liquiditätsengpässen empfohlen mit Ihren Zahlungsempfängern in Kontakt zu treten und um Stundung der Zahlungen zu bitten.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern: Hauptgewerbe
Wenn Sie im Hauptgewerbe tätig sind, Sie maximal 49 Arbeitnehmer beschäftigen und Ihr Unternehmen sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet, haben Sie die Möglichkeit die Corona-Soforthilfe zu beantragen. Den Antrag Sie hier.Die Wirtschaftsförderung Vorpommern gibt auf ihrer Webseite außerdem eine Übersicht zu verschiedenen weiteren Unterstützungsmöglichkeiten.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern: Nebengewerbe
Laut Aussage der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) haben nebengewerblich Tätige derzeit nur die Möglichkeit, einen KfW-Kredit über die jeweilige Hausbank zu beantragen. Mehr Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
Vermietung auf Rügen aber Unternehmenssitz in anderen Bundesländern
Die oben genannten Fördermöglichkeiten gelten nur für Gewerbetreibende mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie z. B. Ferienunterkünfte auf Rügen vermieten, Ihr Unternehmen aber in einem anderen Bundesland sitzt, gelten für Sie die Fördermöglichkeiten aus Ihrem Bundesland. Bitte beachten Sie hier immer die Voraussetzungen.
Vermietung von Ferienunterkünften ohne gewerbliche Tätigkeit
Bitte sprechen Sie in diesem Falle mit Ihrer Hausbank über weitere Finanzierungsmöglichkeiten, da diese nur individuell vereinbart werden können.
27.03.20: Rundfunkbeiträge für Ferienunterkünfte
Laut Aussage des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice steht noch nicht fest, ob Rundfunkgebühren aufgrund der aktuellen Situation erstattet werden oder ob Zahlungen nur aufgeschoben werden können. Um darüber entscheiden zu können, benötigt der Beitragsservice einen schriftlichen Antrag.
Über diesen Link und anschließende Auswahl von "Ich möchte eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen" können Sie online einen formlosen Antrag senden.
27.03.20: FAQ-Katalog der Landesregierung
Die Landesregierung hat einen FAQ-Katalog erstellt, in dem die häufigsten Fragen zu folgenden Themenbereichen beantwortet werden:
Gesundheit, Schulen, Kitas, Kontaktverbot, Tourismus und Mobilität, Geschäfte und Gastronomie, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Wirtschaft, Soziales und Justiz
24.03.20: Landesregierung beschließt MV-Fonds: Hilfspaket von 1,1 Mrd. Euro
Um den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Situation unter die Arme zu greifen, beschloss die Landesregierung heute das Einrichten eines Schutzfonds im Umfang von 1,1 Milliarden Euro. 700 Millionen Euro werden davon für Darlehen und Zuschüsse bereitgestellt während 400 Millionen Euro in eine Erweiterung der Bürgschaftsrahmen für Bankkredite fließen sollen.
Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen
Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern haben die Möglichkeit, einmalig einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer:
- 0 - 5 Arbeitnehmer: 9.000 €
- 6 - 10 Arbeitnehmer: 15.000 €
Soforthilfen für Kleinunternehmen - 125 Mio. Euro
Kleinunternehmen mit bis zu 49 Arbeitnehmern können einen gestaffelten einmaligen und nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von bis zu 40.000 Euro beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich auch hier nach der Anzahl der Arbeitnehmer:
- 11 - 24 Arbeitnehmer: 25.000 €
- 25 - 49 Arbeitnehmer: 40.000 €
Die Antragstellung erfolgt beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Den Antrag finden Sie hier.
23.03.20: Tipps fürs Homeoffice
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung gibt auf seiner Webseite Tipps fürs Homeoffice während der Corona-Pandemie.
Über rechtliche Hintergründe, Beachtenswertes und hilfreiche Tools erfahren Sie auch mehr im Corona-Homeoffice-Guide von t3n digital pioneers.
19.03.20: Stornierungen aufgrund des Covid-19-Virus
Derzeit steigt die Zahl der Stornierungen deutlich an. Der Deutsche Tourismusverband hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht und klärt auf, welche Rechte Gastgeber im Fall von Stornierungen in Krisenfällen haben.
Hier finden Sie das Merkblatt des DTV zu Stornierungsregelungen.
19.03.20: Informationen zum Sofortprogramm des Landesregierung
Finden Sie hier nochmals die Informationen zum 100-Millionen-Euro Sofortprogramm der Landesregierung
Trotz des positiven Signals durch das Programm hält der Tourismusverband Rügen e. V. an seiner Forderung nach Ausgleichszahlungen und Beihilfen (nicht rückzahlbar) fest. "Darlehen, Bürgschaften und Liquiditätshilfen werden auf längere Sicht keine Probleme lösen.", so der Tourismusverbandsvorsitzende.
19.03.20: Schnelle Hilfen für den Tourismussektor – Landkreis, Tourismusverband und Bundesagentur vereinbaren vereinfachtes Verfahren
Aufgrund der massiven Beschränkungen der Tourismuswirtschaft im Zuge der Corona-Pandemie haben der Vorstandsvorsitzende des Tourismusverbands Rügen e.V. Knut Schäfer und der Geschäftsführer der Stralsunder Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit Jürgen Radloff gemeinsam mit Landrat Dr. Stefan Kerth heute über eine schnelle und wirksame Hilfe für Unternehmer und Beschäftigte gesprochen.
Ziel ist es, die Beschäftigten in den Unternehmen halten zu können und diese angesichts der derzeit massiven Herausforderungen unbürokratisch zu unterstützen.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt mit den Reglungen und Finanzierungshilfen der Kurzarbeit eine wesentliche, strukturelle Unterstützung bereit. Als erste Anlaufstelle hat die Bundesagentur für Arbeit eine Hotline für Arbeitgeber geschaltet. Hier ist sowohl eine Erstberatung als auch die Aufnahme der Bedarfsanzeige möglich. Die Hotline des Arbeitgeberservice erreichen Sie von Montag-Freitag jeweils von 08-18.00Uhr unter 0800 45 55 52 0. Die Bundesagentur für Arbeit ist personell auf ein erhöhtes Anfrageaufkommen eingestellt, um eine gute Erreichbarkeit für Unternehmen gewährleisten. Um dank kurzer Bearbeitungszeit schnelle Hilfen zu ermöglichen, ist bereits ein vereinfachtes Verfahren der Beantragung und Gewährung von Kurzarbeitergeld etabliert worden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
19.03.20: Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen
Die Wirtschaftsförderung Vorpommern hat auf ihrer Webseite eine Übersicht zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen veröffentlicht.
18.03.20: Arbeitsrechtliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen
Der DEHOGA-Bundesverband stellt auf seiner Internetseite ein Merkblatt insbesondere für branchenspezifische Fragestellungen zum Coronavirus zur Verfügung. Die Fokusthemen sind:
- Vorsichtsmaßnahmen und allgemeine Fragestellungen im Betrieb
- Arbeitsrecht/Kurzarbeitergeld
- Stornierungen
- Betriebsschließungen/Versicherungsschutz
18.03.20: Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern
Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus herausgegeben.
17.03.20: Aktuelle Informationen des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Weitere Maßnahmen der Landesregierung
Aus einem Schreiben des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern vom 17. März 2020 gehen weitere Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hervor. Unter anderem gibt es eine Übersicht über neue Schließungs- und Öffnungsregeln im Einzelhandel, Auflagen für Gaststätten und Restaurants oder Hotels sowie über Regelungen zu touristischen Reisen in und nach Mecklenburg-Vorpommern.
Unter anderem wichtig:
- Läden, die die tägliche Versorgung sichersteller werden nicht geschlossen und dürfen auch sonntags geöffnet haben.
- Gaststätten und Restaurants dürfen nur zwischen 6 und 18 Uhr geöffnet haben.
- Gäste, die bereits angereist sind, müssen Ihren Urlaub bis zum 19. März 2020 beenden.
- Touristische Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt.
Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März bis einschließlich 19. April 2020.
100-Millionen-EURO-Soforthilfeprogramm
Unter anderem wichtig:
- Bestehende Bürgschafts- und Darlehensinstrumente werden flexibilisiert und vereinfacht.
- Die Landesregierung wird ein Landes-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen auflegen.
- Es wird eine Liquiditätsunterstützung für KMU und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 € eingeführt.
17.03.20: Empfehlung: Umbuchung auf den Spätsommer
Liebe Mitglieder,
da die Anzahl der Stornierungen für die Vorsaison aus bekannten Gründen extrem zugenommen hat, schlagen Sie bitte ihren Gästen die Umbuchung auf den Spätsommer (Nachsaison) vor. Positive Nebeneffekte wären zum einen die Nichtrückzahlung von Anzahlungen, also der Schutz Ihrer Liquidität. Weiterhin schafft diese Maßnahme Vertrauen zu Ihnen, in die Region und in die Überwindung dieser Krise.
Für schnelle Informationen folgen sie bitte unserem Twitter-Account oder #gesundesruegen.
16.03.20: Abriegelung der Insel Rügen für Gäste - Empfehlungen des TVR
Sehr geehrte Mitglieder und Freunde des Tourismusverbandes Rügen e. V.,
aufgrund der aktuellen Entscheidung der Landesregierung können Gäste die Insel nicht mehr betreten.
Der Tourismusverband Rügen e. V. empfiehlt Ihnen:
1) Informieren der Gäste vor Ort
Bitten Sie Ihre Gäste, heute den Heimweg anzutreten, da aufgrund der o.g. Entscheidungen sukzessive mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist. Bitte arrangieren Sie eine sukzessive, entspannte Abreise. Geben Sie ggf. gestaffelt nach Zimmernummer unterschiedliche Abreise-Slots bekannt.
2) Informieren Sie Ihre Gäste, die für den Zeitraum bis nach Ostern bei Ihnen gebucht haben schriftlich
Folgenden Textvorschlag würden wir Ihnen empfehlen:
"Aufgrund einer aktuellen Entscheidung der Landesregierung MV in Zusammenhang mit der Corona-Eindämmung müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Zugänglichkeit der Insel Rügen ab sofort für Gäste zur Insel Rügen nicht mehr möglich ist.
Wir bedauern es sehr, Ihnen dies mitteilen zu müssen, und bitten in dieser Ausnahmesituation um Ihr Verständnis.
Wir möchten Sie bitten, Ihre gebuchte Reise, die Sie für einen Zeitraum bis Ende Ostern gebucht haben, schriftlich bei uns zu stornieren.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, wenn Sie uns bald wieder besuchen kommen können."
3. Buchbarkeit einschränken
Bitte stellen Sie Ihre Online-Buchbarkeit auch auf Fremdportalen bis Ende Ostern vorerst ein. Bitte gehen Sie sicher, dass auch bei Fremdportalen keine Provisionen für Sie entstehen.
14.03.20: Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Wann ein Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz besteht, wird in einem Merkblatt des Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V. beschrieben. Finden Sie hier auch den Antrag auf Verdienstausfallentschädigung §56 Infektionsschutzgesetz.
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Merkblatt Infektionsschutzgesetz
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Antrag auf Verdienstausfallentschädigung
13.03.20: 100-Millionen-Euro-Maßnahmepaket für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Am 13. März 2020 veröffentlichte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit eine Pressemitteilung in der ein 100-Millionen-Euro-Maßnahmeplan vorgestellt wird. Durch kurzfristige Aktionen werden Sofort-Hilfen für die Wirtschaft ermöglicht. Die Einzelnen Maßnahmen sind:
- Sonderprogramm für Landesbürgschaften
- Verbürgung höherer Kredite
- Schnelle Bürgschaften bis 250.000 Euro
- Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU
- Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche
Mehr Informationen finden Sie hier.
13.03.20: Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus

Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Inhalt des Paketes sind folgende Punkte:
- Kurzarbeitergeld flexibilisieren
- Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
- Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
- Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
13.03.20: DTV fordert zusätzliche Maßnahmen zur Zukunftssicherung des Tourismus
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Berlin, 13. März 2020: Im Ergebnis einer nationalen Telefonkonferenz (Rügen durch K. Schäfer vertreten) fordert der Deutsche Tourismusverband (DTV) die Bundesregierung auf, mit geeigneten Instrumenten dafür zu sorgen, dass die Akteure des Deutschlandtourismus keinen bleibenden Schaden nehmen. „Jetzt muss es darum gehen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und zu verhindern, dass Unternehmen unverschuldet in Schieflage geraten und Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren“, so Norbert Kunz. Dazu hat der DTV dem Bund ein Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen vorgeschlagen.
13.03.20: Stornierungen im Krisenfall: Dieses Recht gilt für Gastgeber

Der Deutsche Tourismusverband hat ein Merkblatt veröffentlicht, welches auf den Umgang mit Stornierungsanfragen in Krisenfällen eingeht.
Dieses Merkblatt finden Sie hier.