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EU-Datenschutzgrund-Verordnung - Nicht schön, aber wichtig!

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und damit auch in Deutschland. Nunmehr gelten verschärfte Anforderungen, insbesondere bei den so genannten Betroffenenrechten und der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Die DSGVO richtet sich an jeden, der außerhalb des rein pivaten Bereichs mit personenbezogenen Daten umgeht. (Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen).
Dies bedeutet, dass Institutionen / Unternehmen künftig jederzeit in der Lage sein müssen nachzuweisen, dass sie datenschutzkonform agieren.
Damit wird ab dem 25. Mai 2018:
- eine ordentliche Dokumentation und
- in mittleren und größeren Unternehmen, ein Datenschutz-Managementsystem notwendig und nachweispflichtig.
Außerdem erhöhen sich die Bußgelder und die Kontrollen werden zunehmen zu, da Personal in den Landesbehörden aufgebaut wird.
Am 12. März und am 22. März finden in Rostock jeweils eine kostenfreie Informationsveranstaltung statt.
Nicht schön, aber Ihre Vorbereitung ist jetzt wichtig.