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Bäderregelung für M-V muss neu verhandelt werden

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Bäderregelung zur Ladenöffnung an Sonntagen in Ferienorten in Mecklenburg-Vorpommern aus formaljuristischen Gründen gekippt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so dass im laufenden Jahr weiterhin bis Anfang November in den 77 Orten des Landes geöffnet werden darf.

Nun muss das Wirtschaftsministerium eine neue Verordnung erarbeiten und mit dem Kläger verdi ein Kompromiss finden, welcher auch den Hinweisen des Oberverwaltunsgerichts Rechnung trägt. Dieses monierte u.a. die Saisonausdehnung, Umsetzung der Verkaufsflächenbegrenzung und den Warenkorb.

Für die rügener Orte, für welche die Bäderverkaufsordnung gilt, stellt der Tourismusverband Rügen in Zusammenarbeit mit den Orten aktuell eine Argumentation zur Rechtfertigung der Regelung zusammen.

 

Eintrag vom 27.07.2018

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