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EuGH-Gerichtsurteil zur Opt-in-Pflicht für Cookies

Bezüglich der aktuellen Meldungen zu Cookies hat uns unser Mitglied ars publica Marketing in Bergen folgenden Hinweis zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, sich mit dem Thema genau auseinanderzusetzen, da eine Abmahnwelle nicht auszuschließen ist. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass Cookies nur mit der aktiven Einwilligung der Webseitenbesucher eingesetzt werden dürfen. Eine vorausgewählte Checkbox oder ein Banner, das über die Nutzung von Cookies informiert, genügt nicht den rechtlichen Anforderungen!

Dadurch ergeben sich neue Herausforderungen und Fragen für alle Webseitenbetreiber: 
Besitzt mein Cookie-Hinweis die richtigen Informationen / Texte? 
Funktioniert die Technik meines Consent-Banners so, dass nur Cookies gesetzt werden, denen der Webseitenbesucher explizit zugestimmt hat? 
Sind die Tickboxen bereits vorangekreuzt oder deaktiviert? 

Benötigen Sie weitere Unterstützung zu diesen oder anderen Web-Themen, mailen Sie eine Rückrufbitte/Terminwunsch an Christina Wuitschik oder Felix Müller - kontakt@apmarketing.de.

Eintrag vom 04.10.2019

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