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EU-Pauschalreiserichtlinie
Referentenentwurf ist mangelhaft, Verbände warnen vor negativen Folgen
Zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen, erheblich höhere Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheiten für den öffentlichen Tourismus: So lautet das ernüchternde Fazit des DTV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht. Tourismusorganisationen aller Ebenen und Größenordnungen sind von der Reform des Reiserechts betroffen. Über 300 Tourismusorganisationen beteiligten sich an einer Umfrage des DTV, davon gaben drei Viertel an, als Vermittler tätig zu sein. Die Hälfte der Umfrageteilnehmer bietet Leistungen als Reiseveranstalter an.
Der DTV hat seine Kritik an der Pauschalreiserichtlinie bei einer Anhörung am 23. August im BMJV erneuert. In einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas fordern der DTV und acht weitere Tourismusverbände, den Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten und warnen vor den negativen Folgen. Die Verbände sehen die Existenz zahlreicher touristischer Betriebe gefährdet. Am 9. September lädt das BMJV zu einem Workshop ein, an dem auch DTV teilnimmt, um die Praxisprobleme des Gesetzentwurfs zu ermitteln.
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