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Update: EU-Pauschalreiserichtlinie
Der deutsche Bundestag hat Anfang Juni die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie ins deutsche Recht beschlossen.
U.a. mit folgenden Ergebnissen (Quelle: DTV)
- Entgegen aller Befürchtungen wird das (Pauschal-)Reiserecht künftig auf reine Einzelleistungen (z.B. die Übernachtung in Ferienwohnungen und Hotelzimmern) -häuser und Privatzimmer) keine Anwendung finden.
- Auch bei den bis zuletzt strittigen Tagesreisen wurde eine Lösung gefunden: Hier einigte sich die Koalition auf einen Schwellenwert von 500 Euro, ab dem diese zukünftig dem Pauschalreiserecht unterliegen.
- Bei den sog. "verbundene Reiseleistungen" gab es ebenfalls einen Durchbruch: so reicht es bei getrennten Leistungen auf getrennten Rechnungen aus, nur einmal zu bezahlen, ohne dass die Tourismusorganisation zum haftenden Reiseveranstalter wird.
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