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W-LAN Gesetz: Störerhaftung abgeschafft

Der Bundesrat hat am 22. September grünes Licht für das vom Bundestag bereits verabschiedete nachgebesserte Telemediengesetz gegeben. Es beendet die sogenannte Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets. WLAN-Anbieter sollen demnach nicht mehr dafür haften müssen, wenn Nutzer illegale Inhalte herunterladen oder ins Netz stellen. Vermieter von Ferienunterkünften können also einen unverschlüsselten Internetzugang anbieten, ohne für etwaige Rechtsverstöße der Gäste abgemahnt zu werden. Eine Verschlüsselung ist nicht mehr notwendig. Auf freiwilliger Basis dürfen die Anbieter aber Nutzer registrieren oder ein Passwort für den WLAN-Zugang verlangen. Bei Urheberrechtsverletzungen kann der Rechteinhaber in bestimmten Fällen vom WLAN-Anbieter verlangen, technische Maßnahmen zu ergreifen, damit konkrete Inhalte nicht aufgerufen werden können, z. B. durch Sperrung einzelner Internetseiten. Die neue Regelung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (Quelle: Newsletter Deutscher Tourismusverband)