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Förderung für Lebensretter - Rügen mach mit!

Der Plötzliche Herztod (PHT) gehört zu den häufigsten Todesursachen der westlichen Industrienationen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nun 1.000.000 EUR zur Verfügung gestellt, um öffentliche Einrichtungen mit Laien-Defibrillatoren zur Herzwiederbelebung kostenlos auszustatten.
Rügener Gemeinden und Einrichtungen sowie Unternehmer können ab sofort Anträge auf Förderung einreichen.
Was wird gefördert?
- Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED), die im öffentlichen Raum aufgestellt und betrieben werden (z.B. Versammlungsstätten, Einkaufszentren mit mehreren Geschäften, Büro- und Verwaltungsgebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Museen, Sportstätten und Verkehrsanlagen
- Hierzu zählen auch die touristisch hoch frequentierten Ziele von Touristen (wie z.B. Tourist-Infos)
Nicht gefördert werden Kosten für die Aufstellung, Personaleinweisung, Wartung etc.
Wer wird gefördert?
- Zuwendungsempfänger können Eigentümer, Betreiber oder Träger der entsprechenden Immobilien sein.
Wie hoch ist die Förderung?
- bei öffentlichen Körperschaften, gemeinnützigen und sonstigen, nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Einrichtungen
100 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 2.000 Euro - bei anderen Zuwendungsempfängern (Unternehmen) 90% der Anschaffungskosten, jedoch maximal 1.800 Euro.
Es ist lediglich ein formloser Antrag beim Landesförderinstitut (LFI) MV, Werkstraße 213, 19061 Schwerin einzureichen. Das entsprechende Formular und die Fördergrundsätze finden Sie hier!