Abgabegesetze Informationen vom Tourismusverband Rügen

Was ist der Unterschied zwischen
dem Kurorte- und dem Kommunalabgabegesetz?

Kurortegesetz

  • Die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales
  • Nach den Bestimmungen des Kurortgesetzes können Städte und Gemeinden einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort stellen
  • Dazu sind je nach angestrebter Artbezeichnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die im Kurortgesetz M-V festgelegt sind.
  • Wenn die Antragsunterlagen und die geforderten Gutachten (z.B. über die örtliche Immissionsbelastung einschließlich Lärmbelastung und Luftqualität, Analyse der örtlichen Heilmittel, Klimagutachten) vorliegen, wird die Entscheidung über die Verleihung des beantragten Prädikats im Beirat für Kur- und Erholungsorte beraten.
  • Der Beirat für Kur- und Erholungsorte soll aufgrund seiner interdisziplinären Zusammensetzung auch dazu beitragen, die kurörtliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern voranzutreiben.

Kommunalabgabegesetz

  • Die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder sind neben den Bundesgesetzen (Abgabenordnung, Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz, Gemeindefinanzreformgesetz) die wichtigste Rechtsgrundlage für die Einnahmen der Gemeinden und anderer kommunaler Gebietskörperschaften (Kommunalabgaben).
  • In Mecklenburg-Vorpommern betrifft das KAG folgende einzelne Abgaben:
    • Steuern, Gebühren (Allgemeines)
    • Verwaltungsgebühren
    • Benutzungsgebühren
    • Beiträge (Allgemeines)
    • Straßenbaubeiträge
    • Anschlussbeiträge
    • Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
    • Kur- und Fremdenverkehrsabgaben

Was ist der Unterschied zwischen
der Kurtaxe und der Fremdenverkehrsabgabe?

Kurtaxe

Rechtsgrundlage?

Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz)

Welche Kommunen sind erhebungsberechtigt?

Staatlich anerkannte Kurorte gemäß Kurortgesetz

Höhe der Kurabgabe?

2011 in Deutschland durchschnittlich EUR 2,36 (Minimum: EUR 1; Maximum: EUR 3,50)

Wofür sind die erhobenen Kurtaxen einzusetzen?

Deckung der Kosten für zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Veranstaltungen

Zur Deckung der Kosten für den kostenlosen ÖPNV

Abgabepflichtiger Personenkreis?

Alle Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Nutzung von öffentlichen Einrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen gegeben ist

Fremdenverkehrsabgabe

Rechtsgrundlage?

Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe)

Welche Kommunen sind erhebungsberechtigt?

  • Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte im Sinne des Kurortgesetzes
  • ZIEL: auch Tourismusorte und Gemeinden in einem einheitlichen Erhebungsgebiet (Erholungsgebiet) wie beispielsweise der Insel Usedom und ihrer vorgelagerten Gemeinden sollen eine Tourismusabgabe einheben können.
  • Kann zusätzlich zur Kurtaxe erhoben werden

Höhe der Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe)?

Die Abgabe bemisst sich nach dem Vorteil, der aus dem Fremdenverkehr in der Gemeinde erwächst (Einteilung in Vorteilsstufen).

Wofür ist die erhobene Tourismusabgabe einzusetzen?

  • Teilweise Deckung der Kosten für Fremdenverkehrswerbung
  • ZIEL: auch für Infrastrukturmaßnahme anteilig zweckgebunden verwendbar

Abgabepflichtiger Personenkreis?

Alle natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen, denen im Erhebungsgebiet aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen.