EU - DSGVO - Tourismusverband Rügen informiert
EU-
Datenschutz-Grundverordnung
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und damit auch in Deutschland. Nunmehr gelten verschärfte Anforderungen, insbesondere bei den so genannten Betroffenenrechten und der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Die DSGVO richtet sich an jeden, der außerhalb des rein pivaten Bereichs mit personenbezogenen Daten umgeht. (Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen).
Dies bedeutet, dass Institutionen / Unternehmen künftig jederzeit in der Lage sein müssen nachzuweisen, dass sie datenschutzkonform agieren.
Damit wird ab dem 25. Mai 2018:
- eine ordentliche Dokumentation und
- in mittleren und größeren Unternehmen, ein Datenschutz-Managementsystem notwendig und nachweispflichtig.
Außerdem erhöhen sich die Bußgelder und die Kontrollen werden zunehmen, da Personal in den Landesbehörden aufgebaut wird.
Weitere Informationen
- Hilfsmittel zur Umsetzung der DGSVO
- Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen besser zu informieren, hat die EU-Kommission ein neues Online-Tool ins Netz gestellt.
Hier geht es zum Tool.