Meldegesetz Informationen vom Tourismusverband Rügen e. V.
Bundesmeldegesetz
zur elektronischen Erfassung der Meldescheine
Gesetzesänderung
Mit dem am 1. November 2015 in Kraft getretenen Bundesmeldegesetz ist es Beherbergungsbetrieben erstmals erlaubt, den Meldeschein mit den Gastdaten auch elektronisch auszufüllen, auszudrucken und vom Gast bei der Ankunft handschriftlich unterschreiben zu lassen. Diese Gesetzesnovellierung bedeutet auch eine Erleichterung für Orte, die eine übernachtungsabhängige Kurtaxe erheben. Sie können fortan elektronische Systeme (Meldescheinsysteme) zur Anmeldung des Gastes rechtskonform nutzen.
Mehr Informationen
Hier stellen wir Ihnen das DTV-Papier „Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz" inkl. Verfahrensbeschreibung der digitalen Meldescheinabwicklung“ zum Download zur Verfügung.
Es fasst die wichtigsten Neuerungen des Bundesmeldegesetzes zusammen und beschreibt neben der konventionellen Erfassung der Gastdaten mit Papierformularen auch die elektronische Abwicklung über eine – zumeist webbasierte – Meldescheinmaske sowie deren Weiterentwicklungsmöglichkeiten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Gästekarten.